Ja, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unterliegen der Schweigepflicht. Das bedeutet, dass alles, was Sie in der Therapie besprechen, vertraulich bleibt und nicht ohne Ihre Zustimmung weitergegeben werden darf. Es gibt nur sehr wenige gesetzlich geregelte Ausnahmen, zum Beispiel bei akuter Gefahr für Sie selbst oder andere Personen, wenn diese Gefahr nicht anders abgewendet werden kann. In solchen Fällen wird jedoch in der Regel sehr sorgfältig und möglichst gemeinsam mit Ihnen vorgegangen.